Letzte Aktualisierung: 15. August 2023
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Pryanichnaya Sosiska GmbH, Touristenweg 42, 10117 Berlin (nachfolgend „Pryanichnaya Sosiska" oder „wir" genannt) und Ihnen als Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Sie" genannt) für die Buchung und Durchführung von Reisen, Touren und anderen touristischen Dienstleistungen.
1.2 Mit der Buchung einer Reise oder Dienstleistung akzeptieren Sie diese AGB als Bestandteil des Vertrages.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Pryanichnaya Sosiska stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Pryanichnaya Sosiska den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über elektronische Medien (E-Mail, Website) erfolgen.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Pryanichnaya Sosiska zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Pryanichnaya Sosiska dem Kunden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Pryanichnaya Sosiska vor, an das Pryanichnaya Sosiska für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
2.4 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
3.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Pryanichnaya Sosiska berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog bzw. der Darstellung auf der Webseite und den Angaben in der Reisebestätigung.
4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch Pryanichnaya Sosiska.
4.3 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht befugt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Pryanichnaya Sosiska unter der angegebenen Adresse zu erklären. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Pryanichnaya Sosiska den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Pryanichnaya Sosiska eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Pryanichnaya Sosiska ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Pryanichnaya Sosiska durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
5.3 Pryanichnaya Sosiska hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Pryanichnaya Sosiska nachzuweisen, dass Pryanichnaya Sosiska überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Pryanichnaya Sosiska geforderte Pauschale.
5.5 Pryanichnaya Sosiska behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Pryanichnaya Sosiska nachweist, dass Pryanichnaya Sosiska wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
5.6 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Pryanichnaya Sosiska ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben.
5.7 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Pryanichnaya Sosiska kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde gegenüber Pryanichnaya Sosiska als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Pryanichnaya Sosiska wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7.1 Pryanichnaya Sosiska kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn Pryanichnaya Sosiska in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Pryanichnaya Sosiska unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
7.2 Pryanichnaya Sosiska kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Pryanichnaya Sosiska nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Pryanichnaya Sosiska, so behält Pryanichnaya Sosiska den Anspruch auf den Reisepreis; Pryanichnaya Sosiska muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Pryanichnaya Sosiska aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Pryanichnaya Sosiska als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
8.2 Wird der Vertrag gekündigt, so kann Pryanichnaya Sosiska für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.3 Pryanichnaya Sosiska ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9.1 Die vertragliche Haftung von Pryanichnaya Sosiska für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Pryanichnaya Sosiska für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Die deliktische Haftung von Pryanichnaya Sosiska für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
9.3 Pryanichnaya Sosiska haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Pryanichnaya Sosiska sind.
9.4 Pryanichnaya Sosiska haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Pryanichnaya Sosiska ursächlich geworden ist.
10.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dazu beizutragen, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.2 Sollte der Reisende wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung bzw. dem Ansprechpartner von Pryanichnaya Sosiska mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist eine Reiseleitung bzw. ein Ansprechpartner von Pryanichnaya Sosiska nicht vor Ort, sind etwaige Reisemängel Pryanichnaya Sosiska an dessen Sitz zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von Pryanichnaya Sosiska wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.
10.3 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Pryanichnaya Sosiska nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Pryanichnaya Sosiska anzuerkennen.
10.4 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Pryanichnaya Sosiska erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Pryanichnaya Sosiska oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, die Reiseleitung eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Pryanichnaya Sosiska oder der Reiseleitung verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Pryanichnaya Sosiska unter der am Ende dieser Bedingungen angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Pryanichnaya Sosiska oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Pryanichnaya Sosiska beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Pryanichnaya Sosiska oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Pryanichnaya Sosiska beruhen.
11.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
11.4 Die Verjährung nach Ziffer 11.2 und 11.3 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
11.5 Schweben zwischen dem Kunden und Pryanichnaya Sosiska Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Pryanichnaya Sosiska die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12.1 Pryanichnaya Sosiska wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
12.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Pryanichnaya Sosiska schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.3 Pryanichnaya Sosiska haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Pryanichnaya Sosiska eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Pryanichnaya Sosiska zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten der Kunden werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: Datenschutzerklärung.
14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Pryanichnaya Sosiska findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen Pryanichnaya Sosiska im Ausland für die Haftung von Pryanichnaya Sosiska dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.3 Der Kunde kann Pryanichnaya Sosiska nur an dessen Sitz verklagen.
14.4 Für Klagen von Pryanichnaya Sosiska gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Pryanichnaya Sosiska vereinbart.
14.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Pryanichnaya Sosiska GmbH
Touristenweg 42
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 1234567
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Max Mustermann
Handelsregister: Amtsgericht Berlin, HRB 123456
USt-IdNr.: DE123456789